Der Gebäudesektor hat durch die Veränderungen bei der Umsetzung und Beantragung einer Förderung eine Wandlung erfahren.
Ab dem 01.01.2021 wurde die KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen zur effizienten Gebäudestruktur an das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übertragen. Die Fördersätze und technischen Mindestanforderungen wurden im Großen und Ganzen übernommen. Bis einschließlich 14.08.2022 betrug die Förderhöhe für eine Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM) noch 20% der förderfähigen Summe.
Seit dem 15.08.2022 ist dieser Anteil auf 15% reduziert.
Melden Sie sich bei uns über das nachfolgende Formular, um mehr über die BAFA-Förderung und den staatlichen Zuschuss von 15% zu erfahren!
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